Wichtige Fristen aus dem Vereinsgesetz und aktuelle Förderfristen, jeweils mit Quelle, Stand und Prüfdatum. Bei Förderfristen mit festem Datum können Sie eine Kalenderdatei laden.
Stand 07.11.2026 · Revision 5
Fristen mit festem Termin
FFG: Veranstaltungen und Dissemination 2026
Geprüft Fristende: 28.11.2026, 12:00 Uhr (Wien) noch 21 Tage
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Frage zu dieser Frist „FFG: Veranstaltungen und Dissemination 2026“ (E-Mail) Frist-ID: ffg-veranstaltungen-dissemination-2026 · E-Mail: office@kobler.at
Details und Quelle
Geprüft am 06.11.2026, nächste Prüfung 13.11.2026
Beginn: 16.01.2026
Einreichung: laufend bis Fristende
Fördergeber: FFG (Mittel BMIMI)
Höchstförderung: 20.000 Euro
Für: (Gemeinnützige) Vereine, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, Kompetenzzentren, Universitäten
Es werden ausschließlich nicht-wirtschaftliche Maßnahmen gefördert. Verbindlich sind die Ausschreibung und die Angaben der FFG. Entscheidung laufend, solange Mittel verfügbar.
Vorbereitung:
- Absichtserklärung (Vorlage im Downloadcenter der FFG) vom BMIMI unterzeichnen lassen.
- Einreichung elektronisch über das eCall-Portal der FFG.
Quelle: FFG – Veranstaltungen und Dissemination 2026, Steckbrief
Laufende Pflichten (ab Anlass oder regelmäßig)
Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht
Geprüft Frist: binnen fünf Monaten ab Ende des Rechnungsjahres
Frage zu dieser Frist „Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht“ (E-Mail) Frist-ID: verg-21-1-rechnungsabschluss · E-Mail: office@kobler.at
Details und Quelle
Geprüft am 05.11.2026, nächste Prüfung 05.02.2027
Zuständig: Leitungsorgan
Für: verein
Rechenhilfe, kein festes Datum: Rechnungsjahr endet am 31.12.2026: Rechnung bis 31.05.2027 erstellen.
Vorbereitung:
- Belege des Rechnungsjahres vollständig sammeln.
Quelle: § 21 Abs. 1 Vereinsgesetz 2002 · gültig seit 01.07.2002
Prüfung der Finanzgebarung durch die Rechnungsprüfer
Geprüft Frist: binnen vier Monaten ab tatsächliche Erstellung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung
Frage zu dieser Frist „Prüfung der Finanzgebarung durch die Rechnungsprüfer“ (E-Mail) Frist-ID: verg-21-2-rechnungspruefung · E-Mail: office@kobler.at
Details und Quelle
Geprüft am 05.11.2026, nächste Prüfung 05.02.2027
Zuständig: Rechnungsprüfer
Für: verein
Rechenhilfe, kein festes Datum: Rechnung am 15.03.2027 erstellt: Prüfung bis 15.07.2027.
Vorbereitung:
- Leitungsorgan legt Unterlagen vor und erteilt Auskünfte.
Quelle: § 21 Abs. 2 Vereinsgesetz 2002 · gültig seit 01.07.2002
Bekanntgabe neu bestellter organschaftlicher Vertreter an die Vereinsbehörde
Geprüft Frist: binnen vier Wochen ab Bestellung der organschaftlichen Vertreter
Frage zu dieser Frist „Bekanntgabe neu bestellter organschaftlicher Vertreter an die Vereinsbehörde“ (E-Mail) Frist-ID: verg-14-2-organbekanntgabe · E-Mail: office@kobler.at
Details und Quelle
Geprüft am 05.11.2026, nächste Prüfung 05.02.2027
Zuständig: Verein
Für: verein
Rechenhilfe, kein festes Datum: Organschaftliche Vertreter am 12.04.2027 bestellt: Bekanntgabe bis 10.05.2027.
Vorbereitung:
- Bestellung im Protokoll festhalten und die Bekanntgabe an die Vereinsbehörde gleich vorbereiten.
Quelle: § 14 Abs. 2 Vereinsgesetz 2002 · geltende Fassung laut RIS
Mitgliederversammlung einberufen
Geprüft Regel: Die Mitgliederversammlung ist zumindest alle fünf Jahre einzuberufen.
Frage zu dieser Frist „Mitgliederversammlung einberufen“ (E-Mail) Frist-ID: verg-5-2-mitgliederversammlung · E-Mail: office@kobler.at
Details und Quelle
Geprüft am 05.11.2026, nächste Prüfung 05.02.2027
Zuständig: wer laut Statuten zuständig ist
Für: verein
Die Statuten können eine kürzere Frist vorsehen. Maßgeblich ist dann die kürzere.
Vorbereitung:
- Einberufung nach den Statuten planen.
Quelle: § 5 Abs. 2 Vereinsgesetz 2002 · geltende Fassung laut RIS
Änderung der Zustellanschrift an die Vereinsbehörde melden
Geprüft Frist: binnen vier Wochen ab Änderung der für Zustellungen maßgeblichen Anschrift des Vereins
Frage zu dieser Frist „Änderung der Zustellanschrift an die Vereinsbehörde melden“ (E-Mail) Frist-ID: verg-14-3-anschrift · E-Mail: office@kobler.at
Details und Quelle
Geprüft am 07.11.2026, nächste Prüfung 07.02.2027
Zuständig: Verein
Für: verein
Rechenhilfe, kein festes Datum: Neue Anschrift ab 03.03.2027: Mitteilung bis 31.03.2027.
Vorbereitung:
- Neue Anschrift gleich bei der Übersiedlung an die Vereinsbehörde melden.
- Unterlässt der zur Vertretung des Vereins berufene Organwalter die Mitteilung, ist das eine Verwaltungsübertretung (§ 31 Z 4 lit. b Vereinsgesetz 2002).
Quelle: § 14 Abs. 3 Vereinsgesetz 2002 · geltende Fassung laut RIS
Freiwillige Auflösung an die Vereinsbehörde melden
Geprüft Frist: binnen vier Wochen nach der Auflösung ab freiwillige Auflösung des Vereins
Frage zu dieser Frist „Freiwillige Auflösung an die Vereinsbehörde melden“ (E-Mail) Frist-ID: verg-28-2-aufloesung · E-Mail: office@kobler.at
Details und Quelle
Geprüft am 07.11.2026, nächste Prüfung 07.02.2027
Zuständig: Verein
Für: verein
Rechenhilfe, kein festes Datum: Auflösung am 15.06.2027: Mitteilung bis 13.07.2027.
Vorbereitung:
- Mitzuteilen sind das Datum der Auflösung und, falls Vermögen vorhanden ist, das Erfordernis der Abwicklung sowie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Zustellanschrift und Beginn der Vertretungsbefugnis eines bestellten Abwicklers.
- Die Statuten regeln, unter welchen Voraussetzungen sich der Verein auflösen kann und was mit dem Vermögen geschieht (§ 28 Abs. 1).
Quelle: § 28 Abs. 2 Vereinsgesetz 2002 · geltende Fassung laut RIS
Vereinsbeschluss gerichtlich anfechten (Regelfall nach § 7)
Geprüft Frist: binnen eines Jahres ab Beschlussfassung
Frage zu dieser Frist „Vereinsbeschluss gerichtlich anfechten (Regelfall nach § 7)“ (E-Mail) Frist-ID: verg-7-anfechtung · E-Mail: office@kobler.at
Details und Quelle
Geprüft am 07.11.2026, nächste Prüfung 07.02.2027
Zuständig: betroffenes Vereinsmitglied
Für: verein
Rechenhilfe, kein festes Datum: Beschluss am 20.04.2027: Anfechtung bis 20.04.2028.
Vorbereitung:
- Gilt für den Regelfall nach § 7 Vereinsgesetz 2002. Nach Ablauf bleibt ein nur gesetz- oder statutenwidriger Beschluss gültig. Nichtige Beschlüsse (§ 7 Satz 1) sind davon nicht erfasst.
- Ausnahme: Für die Klage gegen einen Beschluss über die Umwandlung des Vereins in eine Genossenschaft gilt abweichend eine Frist von einem Monat ab Beschlussfassung (§ 30a Abs. 2 Vereinsgesetz 2002).
- Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis gehen zuerst vor die Schlichtungseinrichtung laut Statuten (§ 8).
Quelle: § 7 Vereinsgesetz 2002 · geltende Fassung laut RIS
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz bzw. die Ausschreibung des Fördergebers.
Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft vor Veröffentlichung.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz bzw. die Ausschreibung des Fördergebers. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft vor Veröffentlichung.
Mehr dazu: Jahreswechsel im Verein: Welche Fristen jetzt beginnen · Glossar