Viele Unternehmer beklagen zu Recht die ständige Gängelei durch die Behörden und wünschen sich mehr unternehmerische Freiheit und weniger Auflagen. Mit der Wahl der Rechtsform Unternehmensverein wird dies gerade für kleine und mittelständische Unternehmen tatsächlich möglich.
Grundlage für diesen großen Vorteil ist die Tatsache, dass sich durch den Betrieb eines Vereines das rechtliche Verhältnis der beteiligten Personen zum Unternehmen im Vergleich zu allen anderen Rechtsformen maßgeblich und sehr zu ihren Gunsten verändert. Auch wenn Unternehmensvereine mit denselben Finanzvolumen arbeiten können wie andere Unternehmen, wird die primäre Ausrichtung des Vereines auf einen ideellen Zweck vom Gesetzgeber ausdrücklich belohnt.
Unternehmer wollen einen gesellschaftlichen Beitrag leisten
Tatsächlich verfolgen die meisten Unternehmer mit ihrem Gewerbe in erster Linie ein idelles Ziel. Es ist ihnen wichtig, mit ihrem Produkt oder Service anderen Menschen zu dienen. Gerne wollen und müssen sie damit auch gutes Geld verdienen, aber das inhaltliche Ziel steht für die meisten Unternehmer im Vordergrund. Mit diesem Anliegen erfüllen sie bereits die wichtigste Voraussetzung für den Betrieb eines Unternehmensvereins. Leider entscheiden sich dennoch viele aus Unkenntnis für eine der bekannteren Rechtsformen und kommen so nicht in den Genuss der begünstigten Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber eigentlich für Menschen wie sie geschaffen hat.
Wer sich für die Rechtsform des Unternehmensvereins entscheidet, profitiert von vielen Vergünstigungen. Eine der wichtigsten in diesem Zusammenhang ist die vollständige Haftungsbegrenzung, denn als Betreiber eines Unternehmensvereins muss man weder eine Mindesteinlage leisten, noch haftet man jemals mit seinem privaten Vermögen.
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